1. Veranstalter
impulse Erlebnisverein e.V.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die Firma impulse, Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von impulse nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von impulse.
3. Haftung
Alle Mitarbeiter von impulse werden sorgfältig ausgewählt, ausgebildet und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von impulse nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Alle Teilnehmer an Veranstaltungen von impulse sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
4. Mitwirkungspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Unsere Referenten sind verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
5. Vertragsabschluss
Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn impulse die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt.
6. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung die vereinbarte Auftragssumme auf das Konto von impulse zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an. Diese Geschäftsbedingungen liegen ggf. bei.
7. Stornoregelungen
Bei Absage durch den Auftraggeber bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung erhebt impulse eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 100,-€. Bei Absage innerhalb von 34 Tagen oder weiger vor Beginn der Veranstaltung kann die impulse GbR folgende Stornokosten (gemessen an der gesamten Auftragssumme) erheben:
- 34 - 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25%
- 13 - 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50%
- ab 6. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 100%
8. Nutzungsrechte
Die von impulse angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von impulse und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.